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Minority SafePack: Der MSPI-Bürgerausschuss wird gegen die Entscheidung des Gerichts Rechtsmittel einlegen

Nach einer gründlichen Analyse der Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union vom 9. November 2022 im Fall der Minority SafePack Initiative gegen die Europäische Kommission haben der Bürgerausschuss der MSPI und das Präsidium der FUEN beschlossen, gegen die Entscheidung des Gerichts Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einzulegen.

"Die Entscheidung des Gerichts vom November steht in krassem Gegensatz zu der bisherigen Rechtsprechung der europäischen Gerichte in EBI-Angelegenheiten. In ihrer Mitteilung heißt es zunächst: "Die Maßnahmen, die die Europäische Union bereits ergriffen hat, um die Bedeutung der Regional- oder Minderheitensprachen hervorzuheben und die kulturelle und sprachliche Vielfalt zu fördern, reichen aus, um die Ziele der Initiative zu erreichen". Dies ist eindeutig eine politische Aussage, und alle europäischen Minderheiten wissen, dass sie falsch ist" - so der FUEN Präsident MEP Loránt Vincze. "Unsere Rechtsberater haben festgestellt, dass es eine Reihe problematischer Punkte gibt, die das Urteil vom November aus rechtlicher Sicht zweifelhaft erscheinen lassen, und arbeiten an der Berufung, die wir vor Ablauf der Frist beim Gerichtshof einlegen werden", fügte er hinzu.

Nachdem die Kommission am 14. Januar 2021 beschlossen hatte, keine Rechtsakte auf der Grundlage der Vorschläge der MSPI zu erlassen, reichte der MSPI Bürgerausschuss am 24. März 2021 beim Gericht der Europäischen Union einen Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Europäischen Kommission über die Initiative ein. Der Bürgerausschuss, die FUEN als Koordinatorin der europäischen Unterschriftensammelaktion und ihre Rechtsvertreter*innen stützten sich bei der Einreichung auf eine sorgfältige rechtliche Prüfung der Antwort der Kommission. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Mitteilung erhebliche Mängel aufweist, weil die Europäische Kommission darin gegen ihre rechtliche Begründungspflicht verstoßen und offensichtliche Beurteilungsfehler begangen hat. Ungarn ist der Rechtssache im Namen der MSPI beigetreten, während Griechenland und die Slowakei als Streithelfer auf Seiten der Kommission beigetreten sind.

Am 9. November 2022 verkündete das Gericht der Europäischen Union sein Urteil in der Rechtssache Minority SafePack Initiative gegen die Europäische Kommission. In der Pressemitteilung zur Entscheidung des Gerichts heißt es, dass die Europäische Kommission richtig gehandelt habe, als sie es ablehnte, Rechtsakte auf der Grundlage der MSPI vorzuschlagen.

Hintergrund

In der Europäischen Union gibt es etwa 50 Millionen Menschen, die autochthonen nationalen Minderheiten angehören oder Minderheitensprachen sprechen. Die 2013 auf Betreiben der FUEN, des RMDSZ, der SVP und der JEV ins Leben gerufene MSPI ist eine europäische Bürgerinitiative, die den Schutz und die Förderung ihrer Sprachen, Kulturen und Rechte in Europa fordert. Sie gilt als die wichtigste Initiative für Minderheitenrechte in den letzten 30 Jahren.

Nach einer anfänglichen Ablehnung der Registrierung durch die Kommission wurde die MSPI schließlich nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2017 registriert. In einer von der FUEN koordinierten europaweiten Kampagne wurden 1.123.422 bestätigte Unterstützungserklärungen gesammelt, und die Minority SafePack Initiative wurde zur fünften erfolgreichen EBI überhaupt. Sie erhielt auch die Unterstützung des Bundestags, des ungarischen Parlaments, des niederländischen Unterhauses, vieler regionaler Parlamente und vor allem des Europäischen Parlaments, das im Dezember 2020 eine Entschließung zur Unterstützung der Initiative verabschiedete. Trotzdem hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Rechtsakte auf der Grundlage ihrer Vorschläge vorzuschlagen.

Weitere Informationen: http://minority-safepack.eu

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