Wie kann man Mitglied werden?
10.06.2019Der Antrag auf Aufnahme als Mitglied, muss die folgenden Unterlagen enthalten:
- Ausgefülltes Antragsformular (Download)
- Der entsprechende Beschluss des obersten Vertretungsorgans der Organisation, die die Mitgliedschaft beantragt
- Die Satzung der ansuchenden Organisation, die für die Mitgliedschaft gilt
- Tätigkeitsberichte der Organisation über die vergangenen drei Kalenderjahre (inklusive Aussagen über Wahlen)
- Finanzberichte der vergangenen drei Kalenderjahre, einschließlich Jahresbudget der Organisation und Angaben der Finanzierungsquellen
Das Präsidium prüft die Anträge. Hierzu können Treffen mit der antragstellenden Organisation vereinbart, sowie Stellungnahmen von Dritten herangezogen werden.
Organisationen werden als Mitglieder aufgenommen, wenn auf Vorschlag des Präsidiums sich die Delegiertenversammlung mit einfacher Mehrheit dafür entscheidet.
Als ordentliche Mitglieder können Organisationen aufgenommen werden, die den Regelungen der Artikel 2, 5 und 9 der Satzung der FUEN entsprechen. Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung existenz- und arbeitsfähig sein. Der ordentlichen Mitgliedschaft hat eine mindestens zweijährige assoziierte Mitgliedschaft gemäß Artikel 6 der Satzung voranzugehen. In dieser hat das Mitglied seine Pflichten zu erfüllen.
Als assoziierte Mitglieder können Organisationen aufgenommen werden, die den Regelungen der Artikel 2, 6 und 9 der Satzung der FUEN entsprechen. Sie müssen zum Zeitpunkt des Antrages existenz- und arbeitsfähig sein.
Einzelpersonen, die an der Arbeit der FUEN interessiert sind, sowie Einrichtungen, Institutionen, Stiftungen und Vereine können als Fördermitglieder aufgenommen werden, sofern sie die Arbeit der FUEN unterstützen. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht, werden aber zu den Kongressen und anderen von der FUEN organisierten Veranstaltungen eingeladen und erhalten Publikationen der FUEN.
Der FUEN Mitgliedsbeitrag ist einmal im Jahr zu entrichten. Die Mitgliedsbeiträge sind abhängig von dem Staat, in dem die Organisation ihren rechtlichen Sitz hat, von der Größe der Minderheit und der Kategorie der Mitgliedschaft (ordentlich, assoziiert oder Fördermitglied) (FUEN Mitgliedsbeitragsordnung, die von der Delegiertenversammlung 2011 verabschiedet wurde).
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unter info@fuen.org
Pressemitteilungen
- Bundestagswahl 2025: Südschleswigscher Wählerverband und DIE LINKE antworten auf FUEN-Wahlprüfsteine
- Europäisches Dialogforum (EDF) der FUEN zu Gesprächen in Straßburg
- Bundestagswahl 2025: Was erwartet die FUEN von der zukünftigen deutschen Bundesregierung?
- Loránt Vincze ist neuer Vorsitzender der Intergruppe für Minderheiten im Europäischen Parlament
- Sprecher der FUEN TAG zu Arbeitsbesuch in Ankara
- Die FUEN wünscht frohe Weihnachten, erholsame Festtage und einen guten Rutsch ins Neue Jahr!
- Onlinesitzung des FUEN-Projekts „Minderheiten auf dem Westbalkan“
- FUEN stärkt Beziehungen zu baskischen Organisationen
- Türkische FUEN-Mitgliedsorganisationen beim UN-Forum für Minderheitenfragen
- Europäisches Dialogforum der FUEN nahm an der 17. Sitzung des UN-Forums für Minderheitenfragen teil