Wie kann man Mitglied werden?
10.06.2019Der Antrag auf Aufnahme als Mitglied, muss die folgenden Unterlagen enthalten:
- Ausgefülltes Antragsformular (Download);
- Der entsprechende Beschluss des obersten Vertretungsorgans der Organisation, die die Mitgliedschaft beantragt;
- Die Satzung der ansuchenden Organisation, die für die Mitgliedschaft gilt;
- Tätigkeitsberichte der Organisation über die vergangenen drei Kalenderjahre (inklusive Aussagen über Wahlen)
- Finanzberichte der vergangenen drei Kalenderjahre, einschließlich Jahresbudget der Organisation und Angaben der Finanzierungsquellen.
Bevor ein neues Mitglied aufgenommen werden kann, besucht ein Mitglied des Präsidiums die Organisation, die die Mitgliedschaft beantragt, und die von ihr vertretene Minderheit(en)/Volksgruppe(n). Organisationen werden als Mitglieder aufgenommen, wenn auf Vorschlag des Präsidenten die Delegiertenversammlung sich mit einfacher Mehrheit dafür entscheidet.
Einzelpersonen, die an der Arbeit der FUEN interessiert sind, sowie Einrichtungen, Institutionen, Stiftungen und Vereinekönnen als Fördermitglieder aufgenommen werden, sofern sie die Arbeit der FUEN unterstützen. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht, werden aber zu den Kongressen und anderen von der FUEN organisierten Veranstaltungen eingeladen und erhalten Publikationen der FUEN.
Der FUEN Mitgliedsbeitrag ist einmal im Jahr zu entrichten. Die Mitgliedsbeiträge sind abhängig von dem Staat, in dem die Organisation ihren rechtlichen Sitz hat, von der Größe der Minderheit und der Kategorie der Mitgliedschaft (ordentlich, assoziiert oder Fördermitglied) (FUEN Mitgliedsbeitragsordnung, die von der Delegiertenversammlung 2011 verabschiedet wurde).
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unter info@fuen.org
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