Arten der Mitgliedschaft
10.06.2019Organisationen können als ordentliches Mitglied aufgenommen werden, wenn sie die Interessen ihrer autochthonen, nationalen Minderheit/Volksgruppe in repräsentativer Weise vertreten, demokratisch verfasst sind, die Anforderungen von Artikel 2 der FUEN Satzung erfüllen und einen wesentlichen Teil der autochthonen, nationalen Minderheit/Volksgruppe als Mitglieder haben. Zwei oder mehr Organisationen, die die Interessen derselben autochthonen, nationalen Minderheit/Volksgruppe auf repräsentative Weise vertreten, können ebenfalls als ordentliche Mitglieder aufgenommen werden.
Als assoziierte Mitglieder können Organisationen autochthoner, nationaler Minderheiten/Volksgruppen aufgenommen werden, sofern diese nicht durch ordentliche Mitglieder vertreten sind. Ebenfalls als assoziierte Mitglieder können EBLUL-Länderkomitees bzw. Verbände von mehreren Minderheiten in einem Staat, die auf nationaler Ebene selbstständig arbeiten, aufgenommen werden.
Einzelpersonen, die an der Arbeit der FUEN interessiert sind, sowie Einrichtungen, Institutionen, Stiftungen und Vereine können als Fördermitglieder aufgenommen werden, sofern sie die Arbeit der FUEN unterstützen.
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