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FUEN-Präsident beim UN-Forum zu Minderheitenfragen in Genf: Globale und europäische Standards sind notwendig

„Das ,nationale‘ und das europäische ,System‘ des Minderheitenschutzes, so wie es heute besteht, lässt einige Punkte zur Verbesserung offen", sagte der FUEN-Präsident, MdEP Loránt Vincze, auf der 15. Sitzung des Forums für Minderheitenfragen der Vereinten Nationen (United Nations, UN) in Genf, welches am Freitag, den 2. Dezember 2022, stattfand.

Auf Einladung des Sonderberichterstatters für Minderheitenfragen, Fernand de Varennes, zum höchsten Minderheitenforum der Welt, erklärte Vincze, dass die Tragödie und die Schrecken des Krieges in Europa in den Neunziger Jahren dazu führten, dass die Notwendigkeit eines rechtlichen und politischen Rahmens zum Schutz der Rechte von Minderheiten erkannt wurde. Dies führte zur Verabschiedung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates und des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten. Außerdem trug es dazu bei, dass die Europäische Union den Schutz und die Achtung von Minderheiten in die Kopenhagener Beitrittskriterien aufnahm.

„In den darauffolgenden Jahrzehnten hat das internationale Interesse an der Situation der Minderheiten jedoch stetig abgenommen, weil man der fehlgeleiteten Meinung war, dass die Frage der Minderheitenrechte politisch heikel sei oder am besten auf nationaler Ebene behandelt werden sollte“, betonte er und fügte hinzu, dass er der festen Überzeugung sei, dass Minderheitenrechte nicht ausschließlich eine nationale Angelegenheit seien.

Seiner Meinung nach sollte die Europäische Union diesen Grundsatz mit Blick auf die Beitrittsperspektive der Länder des westlichen Balkans, der Ukraine, Moldawiens und Georgiens erneut bekräftigen, um sinnvolle Ergebnisse in Bezug auf Sicherheit, gute interethnische Beziehungen, friedliche Aussöhnung, Menschenrechte und kulturelle Vielfalt zu erzielen. Der FUEN-Präsident sagte, dass dieser geopolitische Ansatz heute von besonderer Bedeutung sei.

Auf dem Forum zum 30. Jahrestag der UN-Erklärung zu den Minderheitenrechten brachte der FUEN-Präsident seine volle Unterstützung für die UN und ihre Institutionen zum Ausdruck, um den Kampf für eine bessere Anerkennung, den Schutz und die Förderung der Rechte von Minderheiten fortzusetzen. Er erinnerte daran, dass die FUEN auf ihrem Kongress in Berlin Anfang Oktober eine Resolution verabschiedet hat, in der sie die Bedeutung der UN-Erklärung und die auf der UN-Generalversammlung im September formulierten Prioritäten hervorhebt.

Er betonte auch die überragende Bedeutung der Stimme des UN-Sonderberichterstatters für Minderheitenfragen und sagte, er glaube, dass die Arbeit von Fernand de Varennes zu der wichtigen Erklärung über Minderheiten geführt habe, die von den Vereinten Nationen im letzten Herbst in New York angenommen wurde. „Ich stimme der Schlussfolgerung des Sonderberichterstatters zu, dass die UN den Schutz von Minderheiten effektiver gestalten könnte, indem sie gezielt auf regionale Besonderheiten eingeht, unter anderem durch bessere Partnerschaften und verstärkte Synergien mit zwischenstaatlichen und/oder transnationalen Organisationen auf regionaler Ebene, wie es der Europarat und die Europäische Union sind", so Loránt Vincze.

Da es von Seiten der EU-Institutionen bisher keine Reaktion oder Berichterstattung zu diesem Thema gegeben habe, habe er in seiner Eigenschaft als Mitglied des Europäischen Parlaments eine Debatte über die UN-Erklärung während der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments vom 12. bis 15. Dezember dieses Jahres vorgeschlagen.

Als Berichterstatter des Europäischen Parlaments über die interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Europarat werde er in seinem Berichtsentwurf auf die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen den Institutionen auch im Bereich des Minderheitenschutzes hinweisen, kündigte Vincze an.

Er kam zu dem Schluss, dass zur Erreichung eines zufriedenstellenden Niveaus des Minderheitenschutzes globale und EU-Standards für den Schutz der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, erforderlich seien. Darüber hinaus sei es in der EU von größter Bedeutung, dass die Achtung der Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören, in den jährlichen Zyklus zur Überwachung der Rechtsstaatlichkeit aufgenommen würden.

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