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Die ungelöste Rückkehr: Der Fall der meschetischen Türken aus Georgien

Im „Minority Monitor“ wurde ein aktualisierter Monitoring-Fall veröffentlicht, der den langwierigen Kampf der meschetischen Türken dokumentiert.

Auf Grundlage einer Reihe von Resolutionen, die die International/Interregional Society of Meskhetian Turks „Vatan“ zwischen 2016 und 2025 eingebracht hat, analysiert der Bericht das anhaltende Versäumnis, die Folgen der Zwangsdeportation der Gemeinschaft aus Südgeorgien im Jahr 1944 zu bewältigen.

Mehr als 80 Jahre nachdem über 100.000 meschetische Türken nach Zentralasien deportiert worden waren, kommt die praktische Rückkehr weiterhin kaum voran. Georgien erfüllte zwar seine formelle Verpflichtung aus dem Beitritt zum Europarat im Jahr 1999, indem es 2007 ein Rückkehrgesetz verabschiedete. Aufwendige Dokumentationsanforderungen, komplizierte Verfahren zur Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft und das Fehlen von Unterstützung bei der Reintegration haben jedoch dazu geführt, dass die meisten Antragstellerinnen und Antragsteller weiterhin nicht zurückkehren konnten.

Der aktualisierte Fall unterstreicht, dass seit 2023 keinerlei greifbare Fortschritte erzielt wurden und die Gemeinschaft weiterhin über mehrere Länder verstreut lebt. Zudem weist er auf weiterhin bestehende Einreiseverbote hin, die die georgischen Behörden gegen Vertreterinnen und Vertreter sowie Aktivistinnen und Aktivisten von Vatan verhängt haben und die einen direkten Dialog faktisch unmöglich machen.

Der Bericht betont die Notwendigkeit umfassender Unterstützung in den Bereichen Wohnraum, Zugang zu Land, Gesundheitsversorgung und Sprachunterricht, damit eine Rückkehr sowohl wirtschaftlich tragfähig als auch gesellschaftlich nachhaltig ist. Abschließend verweist er auf die wachsende Bedeutung europäischer Standards und stellt die Lösung dieses historischen Unrechts als Prüfstein für Georgiens weitergehende demokratische und europäische Verpflichtungen dar.

Das vollständige aktualisierte Dossier kann direkt auf der neuen, verbesserten Webseite des „Minority Monitor“ eingesehen werden.

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