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FUEN-Kongress diskutiert über Geoblocking und den Schutz von Minderheitensprachen

Die sich verschlechternde Lage der Minderheitenrechte in Europa, Einschränkungen beim grenzüberschreitenden Zugang zu audiovisuellen Inhalten und die kommerzielle Nutzung von Begriffen aus Minderheitensprachen gehörten zu den Themen der Eröffnungssitzung des zweiten Tages des 70. Kongresses der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN). In ihrer Keynote warnte die ehemalige Hohe Kommissarin der OSZE für nationale Minderheiten, Astrid Thors, vor zunehmendem Nationalismus und wachsendem Druck auf den Minderheitenschutz. Eine anschließende Podiumsdiskussion befasste sich mit der Frage, wie die europäische Gesetzgebung den Bedürfnissen von Minderheitengemeinschaften im digitalen Binnenmarkt besser gerecht werden kann.

Mit Blick auf das Jahrzehnt seit ihrer letzten Rede beim FUEN-Kongress im Jahr 2016 äußerte Thors ihre Besorgnis über die Entwicklungen, die nationale Minderheiten in ganz Europa betreffen. Sie verwies auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, die Flüchtlingskrise und den zunehmenden Nationalismus als Faktoren, die sich negativ auf die Haltung gegenüber Minderheiten und sprachlicher Vielfalt ausgewirkt haben. Zudem warnte sie vor wachsendem politischen Druck auf Experten, die im Rahmen europäischer Minderheitenschutzmechanismen tätig sind, sowie vor einer abnehmenden Bereitschaft einiger Staaten, deren Empfehlungen umzusetzen.

Thors betonte, dass die Achtung der Rechtsstaatlichkeit eine Voraussetzung für einen wirksamen Minderheitenschutz sei. Unter Bezugnahme auf die Kopenhagener Kriterien der EU erinnerte sie an die Bedeutung der Minderheitenrechte während der EU-Erweiterung und unterstrich die Notwendigkeit einer stärkeren Überwachung nach dem Beitritt der Länder zur Europäischen Union. Darüber hinaus hob sie die Rolle hervor, die Minderheiten als Brückenbauer zwischen Nachbarstaaten spielen können, und warnte vor ihrer politischen Instrumentalisierung.

Mit Blick auf den digitalen Markt erinnerte Thors daran, dass schwedischsprachige Familien in Finnland früher Fernsehsendungen aus dem benachbarten Schweden empfangen konnten. Heute können Geoblocking und Lizenzbeschränkungen Minderheitengemeinschaften daran hindern, auf audiovisuelle Inhalte in ihrer Muttersprache zuzugreifen. Sie begrüßte die Bemühungen um eine europäische Lösung, verwies zugleich jedoch auf die Komplexität der Übertragungsrechte und des Urheberrechts.

An der anschließenden Podiumsdiskussion unter dem Titel „Boundaries online and brands without borders“ nahmen Johannes Callsen, Minderheitenbeauftragter des deutschen Bundeslandes Schleswig-Holstein, Loránt Vincze, Mitglied des Europäischen Parlaments und ehemaliger FUEN-Präsident, sowie Johanna Kézdi, Präsidentin der Jugend Europäischer Volksgruppen (JEV), teil. Moderator und FUEN-Vizepräsident Dr. Balázs Tárnok stellte zwei miteinander verbundene Herausforderungen heraus: den grenzüberschreitenden Zugang zu Inhalten in Minderheitensprachen zu gewährleisten und Begriffe aus Minderheitensprachen vor einer unangemessenen kommerziellen Monopolisierung zu schützen.

Johannes Callsen verdeutlichte die Folgen des Geoblockings am Beispiel der deutsch-dänischen Grenzregion. Sowohl die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein als auch die deutsche Minderheit in Dänemark sind auf den Zugang zu Medien in ihrer jeweiligen Muttersprache angewiesen. Einschränkungen dieses Zugangs verhinderten, so Callsen, dass die Gemeinschaften ihre Sprache als selbstverständlichen Bestandteil eines gemeinsamen Sprachraums erleben könnten.

Callsen verwies zudem auf den Fall des friesischen Begriffs Öömrang, der sich auf die Insel Amrum und deren lokale Sprache bezieht. Der Begriff war von einem US-amerikanischen Spirituosenhersteller als Marke für ein alkoholisches Getränk eingetragen worden. Dies weckte die Sorge, dass friesische Unternehmen daran gehindert werden könnten, einen Begriff aus ihrem eigenen sprachlichen Erbe für vergleichbare Produkte zu verwenden. Callsen argumentierte, dass das europäische Markenrecht die besondere Situation kleinerer Regional- und Minderheitensprachen nicht ausreichend berücksichtige. Er forderte einen stärkeren Schutz und äußerte die Hoffnung, dass eine Initiative der Bundesregierung gegenüber Brüssel zu Veränderungen führen werde.

Lóránt Vincze erläuterte die Bemühungen auf europäischer Ebene, beide Probleme anzugehen. Er verwies auf die beim FUEN-Kongress 2025 verabschiedete Erklärung, in der Geoblocking als eine Form der Diskriminierung von Minderheitengemeinschaften verurteilt wurde. Die Intergruppe für traditionelle Minderheiten im Europäischen Parlament habe das Thema gegenüber der Europäischen Kommission angesprochen und eine spezifische Ausnahmeregelung für nationale Minderheiten vorgeschlagen.

Vincze erkannte die Bedeutung geistiger Eigentumsrechte sowie die finanziellen Interessen von Rundfunkveranstaltern und Kulturproduzenten an, betonte jedoch, dass rechtliche Lösungen für einen erleichterten grenzüberschreitenden Zugang zu audiovisuellen Inhalten gefunden werden könnten. Als Beispiel nannte er bestehende vertragliche Vereinbarungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens.

Vincze rief die FUEN und ihre Mitgliedsorganisationen dazu auf, konkrete Beispiele für Geoblocking in europäischen Minderheitenregionen zu sammeln. Eine solche Dokumentation würde wichtige Belege für die Gespräche mit der Europäischen Kommission im Vorfeld der anstehenden Überprüfung der Geoblocking-Verordnung liefern. Darüber hinaus sprach er sich für vorbeugende Schutzmechanismen im europäischen Markenrecht aus, um Begriffe aus Minderheitensprachen vor einer exklusiven kommerziellen Registrierung zu schützen.

Johanna Kézdi brachte die Perspektive der jüngeren Generationen in die Diskussion ein. Sie erinnerte daran, wie ihre Familie eine Antenne installiert hatte, um Fernsehsendungen in ihrer Muttersprache empfangen zu können. Heute verhinderten geografische Beschränkungen den Online-Zugang zu vielen dieser Programme. Sie betonte, dass Geoblocking die Sprachentwicklung von Kindern, ihren Zugang zu Informationen und ihre Teilhabe an der Populärkultur beeinträchtige.

Kézdi argumentierte, dass der Zugang zu audiovisuellen Inhalten in der eigenen Muttersprache nicht davon abhängen dürfe, ob man sich technische Lösungen wie VPN-Dienste leisten könne. Zudem forderte sie, junge Menschen aktiv in Diskussionen über den digitalen Zugang und die Sprachenpolitik einzubeziehen.

Über den Zugang zu Medien hinaus betonte sie die Bedeutung informeller Räume, in denen sich junge Angehörige von Minderheiten in ihrer Sprache mit Gleichaltrigen austauschen können. Minderheitensprachen müssten im Alltag verwendet werden, statt auf die formale Bildung oder die Kommunikation zwischen den Generationen beschränkt zu bleiben.

Die Diskussion befasste sich auch mit den Chancen, die künstliche Intelligenz und Sprachtechnologien bieten. Thors und Vincze hoben deren Potenzial hervor, Übersetzungen zu verbessern, die Verfügbarkeit digitaler Dienstleistungen in kleineren Sprachen zu erhöhen und die sprachliche Vielfalt zu stärken.

Die Diskussionsrunde machte deutlich, dass die europäischen Regelungen für den digitalen Binnenmarkt und das Markenrecht die besonderen Gegebenheiten nationaler Minderheiten berücksichtigen müssen. Die Rednerinnen und Redner betonten, dass der Schutz der sprachlichen Vielfalt sowohl rechtliche Garantien als auch praktische Möglichkeiten für Minderheitengemeinschaften erfordere, ihre Sprachen in einer zunehmend digitalen Gesellschaft zu nutzen und weiterzuentwickeln.

Im Anschluss an die Sitzung hielten die fünf FUEN-Arbeitsgemeinschaften ihre jeweiligen internen Sitzungen ab. Am Nachmittag nahmen die Kongressteilnehmenden an Studienbesuchen bei der Rettungsschule Helsinki, der finnischen Rundfunkanstalt YLE und einer Gesamtschule in Espoo teil. Das Programm wurde mit einer Bootsfahrt durch die Schärenlandschaft von Helsinki fortgesetzt und endete mit einem Abendempfang im Rathaus von Helsinki, bei dem Elna Romberg das Kulturprogramm gestaltete.

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