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Südtirol, Ostbelgien und Ungarn wollen der MSPI vor Gericht den Rücken stärken

Wir sind nicht allein! Zwei Minderheitenregionen und ein Mitgliedsstaat haben im Rahmen des von der Minority SafePack Initiative (MSPI) gegen die Europäische Kommission eingereichten Rechtsmittelverfahrens beim Gerichtshof der Europäischen Union auf unserer Seite Streithilfe beantragt.

Die Klage wurde vom Bürgerkomitee der MSPI am 23. Januar 2023 eingereicht, nachdem das Gericht der EU am 9. November 2022 ein Grundsatzurteil in dieser Sache gefällt hatte. Das Luxemburger Gericht hat die Entscheidung der Europäischen Kommission vom Januar 2021, keine Rechtsvorschriften zu den Minority SafePack-Vorschlägen vorzuschlagen, die mehr als eine Million Unterschriften gesammelt haben, nicht für ungültig erklärt. Nach Ansicht des Gerichts "reichen die Maßnahmen, die die Europäische Union bereits ergriffen hat, um die Bedeutung der Regional- oder Minderheitensprachen hervorzuheben und die kulturelle und sprachliche Vielfalt zu fördern, aus, um die Ziele dieser Initiative zu erreichen".

MSPI meets Brüssel: Die Präsentation der Minority SafePack Initiative bei der Europäischen Kommission am 5. Februar 2020. Foto: Europäisches Parlament

Wie schon bei den früheren Gerichtsverfahren, an denen die MSPI beteiligt war, wird Ungarn auch dieses Mal im Namen der Europäischen Bürgerinitiative intervenieren. Es ist jedoch das erste Mal, dass zwei europäische Regionen - Südtirol und Ostbelgien - ebenfalls ihre Absicht bekundet haben, dem Verfahren beizutreten.

Doch was genau bedeutet „Streithelfer“? Dritte können in Gerichtsverfahren vor dem EuGH den Anträgen des Klägers oder des Beklagten beitreten, wenn sie ein Interesse am Ausgang der Rechtssache nachweisen können. Ist der Gerichtshof der Ansicht, dass die betreffende Partei diese Voraussetzung erfüllt, kann ein Streithelfer einen Streithilfeschriftsatz einreichen, der die Anträge einer der Parteien unterstützt. Ebenso haben Streithelfer die Möglichkeit, in der mündlichen Phase des Verfahrens Stellung zu nehmen.

Die Autonome Provinz Bozen-Südtirol führte als Hauptgrund an, dass sie als Mitbegründerin der FUEN und aktive Unterstützerin der MSPI ein berechtigtes Interesse am Erfolg dieser Initiative habe. Außerdem ist das Land verfassungsrechtlich und völkerrechtlich verpflichtet, sich für den Schutz von Minderheiten und Minderheitenrechten einzusetzen: Eine bessere europäische Verankerung der bestehenden Schutzbestimmungen ist für das Land und die von ihm vertretene Bevölkerung sowie für alle sprachlichen Minderheiten in der EU von eminentem Interesse.

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens begründete dies damit, dass die angefochtene Mitteilung in ihrer jetzigen Form ihre Bemühungen um den Schutz und die Förderung der Minderheitenrechte der deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien behindere, ihnen diese Aufgabe aber nach der belgischen Verfassung obliege. Die konkreten Verbesserungen der Rechte u. a. der deutschsprachigen Minderheit in Belgien, wie sie in den neun Gesetzesvorschlägen der MSPI gefordert werden, haben nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn das Urteil aufgehoben und die angefochtene Mitteilung für nichtig erklärt wird. Die GD hat daher ein unmittelbares, bestehendes Interesse am Ausgang des Verfahrens.

Hintergrund

In der Europäischen Union gibt es etwa 50 Millionen Menschen, die autochthonen nationalen Minderheiten angehören oder Minderheitensprachen sprechen. Das 2013 auf Initiative der FUEN, des RMDSZ, der SVP und der JEV ins Leben gerufene Minority SafePack ist eine europäische Bürgerinitiative, die den europäischen Schutz und die Förderung ihrer Sprachen, Kulturen und Rechte fordert. Sie gilt als die wichtigste Initiative für Minderheitenrechte der letzten 30 Jahre.

Nach einer anfänglichen Ablehnung der Registrierung durch die Kommission wurde die MSPI schließlich nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2017 registriert. In einer von der FUEN koordinierten europaweiten Kampagne wurden 1.123.422 validierte Unterstützungserklärungen gesammelt, und die Minority SafePack Initiative wurde die fünfte erfolgreiche EBI überhaupt. Sie erhielt auch die Unterstützung des Bundestages, des ungarischen Parlaments, der unteren Kammer des niederländischen Parlaments, vieler regionaler Parlamente und vor allem des Europäischen Parlaments, das im Dezember 2020 eine Entschließung zu ihrer Unterstützung verabschiedete. Trotzdem beschloss die Europäische Kommission, keine Rechtsakte auf der Grundlage ihrer Vorschläge vorzuschlagen.

Am 24. März 2021 reichte das Bürgerkomitee der MSPI beim Gericht der Europäischen Union einen Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Europäischen Kommission über die Initiative ein. Das Bürgerkomitee, die FUEN – Koordinatorin der europäischen Unterschriftensammelaktion – und ihre Rechtsvertreter stützten sich bei der Einreichung auf eine sorgfältige rechtliche Prüfung der Antwort der Kommission. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Mitteilung einen schweren Mangel aufweist, da die Europäische Kommission darin gegen ihre rechtliche Begründungspflicht verstoßen und offensichtliche Beurteilungsfehler begangen hat. Ungarn hat das Verfahren im Namen der MSPI eingeleitet, die Slowakei und Griechenland im Namen der Kommission.

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