Spätaussiedlerverfahren in Deutschland: AGDM veröffentlicht Stellungnahme
26.04.2023Ein Thema bewegt seit Monaten die deutschen Minderheiten in Osteuropa: Die Aufnahme von Deutschen aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion als sogenannte Spätaussiedler*innen erfolgt seit einiger Zeit nicht mehr in der Form, wie es das Bundesvertriebenengesetz vorsieht. Berichte über die zunehmend restriktive Aufnahmepraxis häufen sich insbesondere in solchen Fällen, wo Antragsteller*innen zu Zeiten des Sowjetregimes ein nichtdeutsches Volkstum, wie z. B. „Russisch" oder „Ukrainisch", in Ausweis- oder Personenstandsdokumente eingetragen wurde.
Die FUEN-Arbeitsgemeinschaft deutscher Minderheiten (AGDM) hat in diesem Zusammenhang im Namen ihres Sprechers Bernard Gaida (Foto) die folgende Stellungnahme veröffentlicht:
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Minderheiten in der FUEN, in ihrer Funktion als Solidargemeinschaft der deutschen Minderheiten in 25 Ländern Europas und Zentralasiens, verfolgt die aktuellen Entwicklungen in den Prozessen der Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern aus der Russischen Föderation und aus der Ukraine mit großer Besorgnis.
Ohne die Vorgaben des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) und weitere gesetzliche Rahmen infrage stellen zu wollen, ist es der AGDM ein Anliegen darauf aufmerksam zu machen, dass mit jeder Ablehnung des Antrages zur Aufnahme als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler eine Vielzahl von Menschenschicksalen betroffen sind. Nicht nur unsere Landsleute aus der Ukraine, die durch den menschenverachtenden Krieg eine Zuflucht in dem Land ihrer Vorfahren suchen, werden infolge der verschärften Anforderungen im Spätaussiedlerverfahren von den Behörden abgelehnt. Die verschärften Anforderungen im Punkt „Bekenntnis zum deutschen Volkstum“ betreffen alle Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem ganzen Raum der ehemaligen Sowjetunion.
Seit mehr als einem Jahr lebt eine große Anzahl unserer Landsleute in der Russischen Föderation in großer Angst! Ihr Bekenntnis zum Deutschtum lässt sie in einer Realität leben, die von der Ungewissheit um ihre und die Zukunft ihrer Kinder stark geprägt ist. Daher ist es verständlich, dass viele Familien kurzfristig die Entscheidung treffen, in das Land ihrer Vorfahren, nach Deutschland auszureisen. Der politischen Öffentlichkeit in der Bundesrepublik ist diese Situation seit einigen Monaten bekannt und wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen politischen Akteuren, die die Anliegen der Deutschen aus der Russischen Föderation und aus der Ukraine in diesem Zusammenhang unterstützt haben und sich bald für eine Gesetzesänderung einsetzen werden.
Wir, als Arbeitsgemeinschaft Deutscher Minderheiten in der FUEN, werden uns jedoch mit der aktuellen Lage nicht abfinden und rufen die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger auf, dieses Unrecht wiedergutzumachen. Daher bitten wir alle politischen Kräfte in Deutschland zur baldigen Änderung der Bundesvertriebenengesetze (BVFG) um ihre Unterstützung, damit unseren Landsleuten und ihren Kindern in der Russischen Föderation und in der Ukraine eine Zukunft gesichert wird, in der sie sich ohne Angst um die Konsequenzen zu ihrem Deutschtum bekennen können!
Es ist uns bewusst, dass das Prozedere der Gesetzesänderung viel Zeit in Anspruch nehmen wird, umso mehr bitten wir die Behörden eine vorläufige Regelung zu schaffen, die die Fälle im laufenden Verfahren angesichts der Situation wohlwollender aufnimmt.
Hier geht es zur Website der AGDM
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