
Französisch vor Katalanisch: Gericht trifft enttäuschende Entscheidung gegen die Regionalsprache
16.05.2023In den Gemeinderäten Nordkataloniens, Frankreich, soll das Katalanische künftig nur noch zweitrangig sein und in erster Linie die französische Sprache verwendet werden. Dies hat kürzlich das Verwaltungsgericht in Montpellier in seinem Urteil angeordnet – ein Verstoß gegen die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, meint die Organisation Plataforma per la Llengua, welche sich für die katalanische Sprache und Kultur stark macht.
Die Region Katalonien liegt auf spanischem und französischen Staatsgebiet. Das Urteil betrifft jene Gemeinderäte in Nordkatalonien, die ordnungspolitisch zu Frankreich gehören. Bislang wurde in den Gemeinderäten von Elna, Portvendres, Tarerac, Els Banys und Sant Andreu de Sureda, so verfahren, dass in den Sitzungen die katalanische Sprache mit konsekutiver Übersetzung ins Französische verwendet wurde. Dem will das Gericht nun einen Riegel vorschieben. Das Argument: Die Sprachverwendung sei verfassungswidrig, da der „Vorrang“ des Französischen verletzt würde.
Unsere FUEN-Mitgliedsorganisation Plataforma per la Llengua ist empört über den Vorgang und fordert die französische Regierung auf, die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (ECRML) zu ratifizieren und das Katalanische in Nordkatalonien zur Amtssprache zu machen. Sie weist auch darauf hin, dass es in der französischen Verfassung gleichzeitig heiße, dass die „Regionalsprachen“ das „Erbe Frankreichs“ seien. Deren Überleben könne jedoch nicht garantiert werden, wenn der Unterricht nicht öffentlich gewährleistet und kein Recht auf die Pflege dieses Erbes garantiert werde, heißt es in ihrer Pressemitteilung vom 11. Mai 2023. Die Entscheidung des Gerichts stehe auch im Widerspruch zu den von der OSZE geförderten Oslo-Empfehlungen zu den sprachlichen Rechten nationaler Minderheiten, die besagen, dass gewählte Amtsträger*innen ihre eigene Sprache verwenden dürfen und dass dieses Recht garantiert werden muss.
"Die FUEN ist über dieses Urteil, das einen großen Rückschritt für die sprachlichen Rechte von Minderheiten darstellt, zutiefst enttäuscht. Dieser Fall beweist, dass Sprachenrechte in ganz Europa in einer Weise garantiert werden sollten, dass sie nicht durch einfache Gerichtsurteile weggenommen werden können. Aus diesem Grund wird sich die FUEN weiterhin für einen europäischen Rahmen zum Schutz von Minderheitensprachen und -kulturen einsetzen, und wir sind der Meinung, dass die EU die Bestimmungen des Rahmenübereinkommens über die Rechte von Minderheiten und der Sprachencharta übernehmen und durchsetzen sollte", so der FUEN Präsident, MdEP Loránt Vincze.
Fotoquelle: plataforma-llengua.cat
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