FUEV Mitglieder fordern:
26.06.2013Die Delegierten der FUEV haben während des FUEV-Kongresses eine „Programmatische Erklärung“ verabschiedet. Die Erklärung fasst die politischen Grundprinzipien der FUEV und die Forderungen der Minderheiten Europas gegenüber den europäischen Institutionen und europäischen Staaten zusammen.
FUEV-Präsident Hans Heinrich Hansen stellte die Erklärung den Delegierten vor und erläutert die Beweggründe: „Wir benötigen ein Erklärung, die unsere Forderungen subsumiert. Wir möchten mit den Staaten und den europäischen Institutionen, sei es der Europarat oder die Europäische Union, auf Augenhöhe verhandeln. Wir kennen die Bedürfnisse der Minderheiten und Volksgruppen. Derzeit wird noch allzu oft über die Köpfe der Betroffenen, den Angehörigen der Minderheiten und Volksgruppen, hinweg regiert. Die Programmatische Erklärung ist sozusagen unsere Verhandlungsgrundlage“, so der FUEV-Präsident.
In der Erklärung heißt es unter anderem: „Die FUEV fordert einen Kurswechsel in der Minderheitenpolitik. Im europäischen Mehrebenensystem müssen die Minderheiten / Volksgruppen und Nationalitäten sowie die damit zusammenhängende sprachliche und kulturelle Vielfalt als Mehrwert anerkannt werden. Die Minderheiten stellen keine Gefahr für den Zusammenhalt Europas oder der Staaten dar. Sie führen in ihrer Vielfalt vielmehr zu einer Bereicherung des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens.
Das Prinzip der Subsidiarität und der Bürgernähe muss die Diskussion über die Fragen der Minderheiten begleiten. Das bedeutet, dass den Kommunen, Regionen und Staaten Europas die Verantwortung für einen angemessenen Schutz und Förderung der Minderheiten obliegt. Eine Verlagerung der Verantwortung allein auf die europäische Ebene kann es nicht geben und widerspräche den genannten Grundsätzen.
Gleichwohl hat Europa eine selbst definierte Verantwortung für die Minderheiten und die sprachliche sowie kulturelle Vielfalt. Diese ist mit dem Vertrag von Lissabon und der Europäischen Grundrechtecharta in eine neue Dimension vorgedrungen. Die eingegangene rechtliche Verpflichtung muss sich auch in der konkreten Befassung mit dem Schutz und der Förderung der Minderheiten / Volksgruppen widerspiegeln.
Die FUEV erwartet von der Europäischen Union, ein Selbstverständnis als „Schutzmacht der Minderheiten“. Es bietet sich dabei eine enge Zusammenarbeit mit dem Europarat an, der sich nach eigenem Bekennen für den „Schutz und Weiterentwicklung der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ einsetzt.“
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