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FUEN: Das neue ukrainische Gesetz über nationale Minderheiten bietet keine angemessene Lösung für die Anliegen der nationalen Minderheiten

Eine der Voraussetzungen für die Aufnahme von Verhandlungen über den Beitritt der Ukraine zur Europäischen Union ist ein Gesetz über nationale Minderheiten. Das ukrainische Parlament (der Oberste Rat) hat im Dezember 2022 ein neues Gesetz über nationale Minderheiten verabschiedet.

In dem Gesetzentwurf werden die Definition der nationalen Minderheiten (Gemeinschaften), die Rechte und Pflichten der Angehörigen nationaler Minderheiten, die Rechte ihrer Vertreter*innen und die Besonderheiten der staatlichen Politik zur Durchsetzung dieser Rechte festgelegt. Das Gesetz wurde von den Minderheiten der Ukraine, den EU-Mitgliedstaaten und Nichtregierungsorganisationen heftig kritisiert. Später gab die Venedig-Kommission eine Stellungnahme ab, die eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung des Gesetzes enthielt. Im Anschluss an die Empfehlungen wurde am 23. August 2023 vom Obersten Rat der Ukraine eine Änderung angenommen, die Präsident Wolodymyr Zelenskij am 3. November 2023 unterzeichnete.

Den Initiatoren der Änderungen zufolge zielt der Gesetzesentwurf darauf ab, die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Freiheiten und Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten (Gemeinschaften) im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und den einschlägigen Empfehlungen der Venedig-Kommission zu verbessern. Sie sind der Ansicht, dass die Umsetzung der Bestimmungen dieses Dokuments es der Europäischen Kommission ermöglichen wird, die Vollmitgliedschaft der Ukraine in der EU umzusetzen.

Die FUEN begrüßt die Bereitschaft der Ukraine, ihr Gesetz über nationale Minderheiten zu ändern, ist jedoch der Ansicht, dass die Änderungen den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung der Freiheiten und Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten nicht wesentlich verbessern und somit das von den Initiatoren gesetzte Ziel nicht erreichen.

Loránt Vincze, FUEN-Präsident und Mitglied des Europäischen Parlaments, sagt: „Das Gesetz über nationale Minderheiten hebt die negativen Auswirkungen des Bildungs- und Mediengesetzes und des Gesetzes über die Staatssprache nicht auf, die Probleme bleiben bestehen. Das neue Gesetz bietet keine angemessene Lösung für die Anliegen der nationalen Minderheiten. Schlimmer noch, in einigen Fällen stiften diese Änderungen weitere Verwirrung, zum Beispiel wenn sie das Wort ,traditionell' aus der Definition der nationalen Minderheiten (Gemeinschaften) weglassen [...eine dauerhafte (sesshafte, stabile, solide) Gruppe ukrainischer Bürger, deren Mitglieder nicht-ethnische Ukrainer sind, die traditionell in der Ukraine leben...]."

Bei der Bewertung der Änderungen wird deutlich, dass das Recht auf den Gebrauch der Sprache in der Öffentlichkeit weiter eingeschränkt wird, da die Muttersprache nur bei Veranstaltungen verwendet werden darf, die für Angehörige nationaler Minderheiten organisiert werden, während die frühere Fassung sich auf Veranstaltungen bezog, die von den nationalen Minderheiten organisiert wurden. Andere einschränkende Bestimmungen:

  • Die Massenmedien in den Minderheitensprachen sind nach wie vor stark beeinträchtigt, alle Inhalte müssen in die Staatssprache übersetzt werden.
  • Der Vertrieb von Büchern in Minderheitensprachen ist nur in speziellen Bibliotheken möglich, die von staatlichen Behörden eingerichtet und unterhalten werden. 
  • Die Verwendung der Muttersprache bei Notdiensten ist nur in Altenheimen möglich und auch nur dann, wenn die Sprache von der anderen Partei verstanden wird.
  • Die Regelung des Gebrauchs der Minderheitensprachen in lokalen öffentlichen Einrichtungen bleibt unwirksam, da sie sich auf subjektive Kriterien bezieht, wie „Gemeinden, in denen traditionell Minderheiten leben", „Siedlungen, in denen Minderheiten in großer Zahl leben", „auf Antrag der Minderheiten" oder „tatsächlicher Bedarf", ohne weitere Hinweise zu geben.

„Die Ukraine sollte ein Minderheitengesetz nicht nur als Voraussetzung für den EU-Beitritt betrachten, sondern als eine echte Chance, die Situation vieler ihrer Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, die Zusammenarbeit zwischen Mehrheit und Minderheiten zu fördern und die Voraussetzungen für langfristige Stabilität zu schaffen. Wir bleiben bei unserer Position, dass ein angemessener rechtlicher Rahmen für Minderheiten nur durch die Einbeziehung und den Beitrag der in der Ukraine lebenden nationalen Minderheiten erreicht werden kann", so der FUEN-Präsident.

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