Föderalistische Union Europäischer Nationalitäten
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Stellungnahme des FUEN-Präsidiums: Regional- und Minderheitensprachen im EU-Markenrecht besser schützen

Das Präsidium der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN) begrüßt die Bundesratsinitiative der deutschen Bundesländer Schleswig-Holstein, Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen zum Schutz von Regional- und Minderheitensprachen im EU-Markenrecht. Auch der Minderheitenrat der vier autochthonen nationalen Minderheiten Deutschlands hat die Initiative ausdrücklich begrüßt. Die FUEN teilt diese Einschätzung und sieht darin ein wichtiges Signal über Deutschland hinaus.

Die Initiative greift eine Frage auf, die für viele Sprachgemeinschaften in Europa von Bedeutung ist: Wie kann sichergestellt werden, dass Begriffe, Ortsnamen, Sprachbezeichnungen und Redewendungen aus Regional- und Minderheitensprachen im Markenrecht angemessen berücksichtigt werden?

Der Fall „Öömrang“ zeigt die Problematik sehr deutlich. Der Begriff bezeichnet die auf Amrum gesprochene friesische Sprache und wurde von einem US-amerikanischen Unternehmen als Marke für ein alkoholisches Getränk eingetragen. Für die betroffene Sprachgemeinschaft berührt ein solcher Fall grundlegende Fragen zum Umgang mit sprachlichem und kulturellem Erbe.

Regional- und Minderheitensprachen sind Teil der sprachlichen Vielfalt Europas. Ihre Begriffe haben für die jeweiligen Gemeinschaften oft eine kulturelle und identitätsstiftende Bedeutung. Diese Bedeutung darf im Markenrecht nicht übersehen werden.

Aus Sicht des FUEN-Präsidiums geht es nicht darum, die Sichtbarkeit von Regional- und Minderheitensprachen in Wirtschaft, Kultur oder Öffentlichkeit einzuschränken. Diese Sichtbarkeit kann im Gegenteil ein wichtiger Beitrag zur Anerkennung kleinerer Sprachen sein. Problematisch wird es dort, wo zentrale Begriffe einer Sprachgemeinschaft markenrechtlich monopolisiert werden können und die Bedeutung für die betroffene Minderheit im Verfahren nicht ausreichend berücksichtigt wird.

Wenn im Markenrecht vor allem darauf geschaut wird, wie viele Menschen einen Begriff verstehen oder verwenden, geraten kleine Sprachen leicht ins Hintertreffen. Gerade weil diese Sprachen von weniger Menschen gesprochen werden, dürfen ihre Begriffe nicht leichter als frei verfügbare Markenressource behandelt werden.

Die FUEN unterstützt deshalb den Ansatz, Artikel 7 der EU-Markenrechtsverordnung so zu ergänzen, dass die durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen geschützten Sprachen ausdrücklich berücksichtigt werden. Das wäre kein Sonderrecht, sondern ein Schritt zu mehr Gleichbehandlung und Rechtssicherheit.

Eine Änderung des EU-Markenrechts wird politische Unterstützung auf nationaler und europäischer Ebene brauchen. Die Bundesratsinitiative ist dafür ein wichtiger Anfang. Die FUEN ruft die Bundesregierung, die EU-Institutionen und die EU-Mitgliedstaaten dazu auf, diese Frage aufzugreifen und den Schutz von Regional- und Minderheitensprachen im Markenrecht zu stärken.

Die FUEN wird das Thema weiter begleiten, die Rückmeldungen ihrer Mitgliedsorganisationen auswerten und die Perspektive der Minderheiten in die weitere Debatte einbringen.

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