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Der „Minority Monitor“ präsentiert: Von Hassbotschaften zu Hassverbrechen

Im Rahmen der „Mute Hate Speech“-Kampagne der FUEN kartierte das Projekt „Minority Monitor“ Fälle von Hassrede gegen Minderheiten in all ihren Formen – schriftlich, mündlich und visuell – und wird dies auch weiterhin tun. Die Verbreitung der Hassrede erfolgt dabei über Medien, Onlineplattformen, Kunst, Graffitis oder aggressive Handlungen.

Bereits einen Monat nach dem ersten Aufruf zur Einreichung von Meldungen reichten acht FUEN-Mitgliedsorganisationen aus sieben Ländern 40 entsprechende Fälle beim „Minority Hate Monitor“ ein. Diese reichen von Hassrede über Angriffe bis hin zu Vandalismus und richten sich alle gegen nationale Minderheiten und/oder deren Mitglieder.

Die FUEN sammelt weiterhin Fälle, die fortlaufend veröffentlicht werden. Ihr Beitrag ist entscheidend im Kampf gegen Hassrede. Um Informationen bereitzustellen, nutzen Sie bitte das folgende Meldeformular: https://forms.gle/ZX4bBA1XWehqgeAb7.

Die Fälle wurden für Berichterstattungszwecke bearbeitet und in mehrere thematische Gruppen unterteilt. Der aktuelle Artikel stellt jene Fälle vor, die von Hassbotschaften zu Hassverbrechen eskalieren.

17 derartige Hassfälle wurden dem „Minority Monitor“ von Minderheitenorganisationen aus vier europäischen Staaten gemeldet. Die Anzahl der Meldungen pro Land, die sich auf Vorfälle von 2015 bis 2023 beziehen, ist wie folgt: Kroatien: drei Fälle; Griechenland: acht Fälle, Polen: fünf Fälle; Rumänien: ein Fall.

Thematisch beziehen sich die meisten der gemeldeten Vorfälle auf gezeigte Hassbotschaften im öffentlichen Raum (wie Graffiti oder Plakate), auf beleidigende E-Mails und beleidigende Briefe, die an Vertreterinnen und Vertreter sowie Organisationen von Minderheiten gesendet wurden, sowie auf rassistische Aussagen, die an Wände geschrieben wurden. Einige Fälle beziehen sich jedoch auf direkte Bedrohungen – geschrieben in direkter Kommunikation, auf Bannern oder während Live-Übertragungen ausgesprochen. Einer der auffälligsten Fälle von verbal geäußertem Hass, der ständig wiederholt wird, ist das kroatische Lied „Kill the Serb“.

Unter den gemeldeten Fällen können vier als Vandalismus und vier als körperliche Angriffe gegen eine Person oder Übergriffe qualifiziert werden. Fälle von Hassübergriffen und Aggressionen gegenüber Personen aufgrund ihrer unterschiedlichen Identität, ihrer Minderheitensprache oder einfach nur ihrer Zugehörigkeit zu einer Minderheitengemeinschaft sollten nicht nur von der Gesellschaft insgesamt verurteilt, sondern auch gesetzlich als Straftaten behandelt werden.

Besuchen Sie die Website des „Minority Monitor“, um die 17 Fälle zu lesen!

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