
25 Jahre Minderheitenschutz in der Landesverfassung von Schleswig-Holstein
30.06.2015Für Ministerpräsident Torsten Albig ist Minderheitenpolitik heute moderner denn je. "Schleswig-Holstein ist das erste Land in Deutschland mit einer eigenständigen Sprachenpolitik für die Regional- und Minderheitensprachen", sagte er am 29. Juni in Kiel.
Eine Verfassungsänderung habe in Schleswig-Holstein vor 25 Jahren den Weg frei gemacht für eine Minderheitenpolitik, die heute in vielen Teilen Europas als vorbildlich gesehen werde. "1990 wurden die dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe in unsere Landesverfassung aufgenommen. Seitdem schützt das Land nicht nur die Bekenntnisfreiheit. Der damalige Artikel 5 - heute Artikel 6 - garantiert den Minderheiten auch Schutz und Förderung", sagte Albig. 2012 habe Schleswig-Holstein als erstes Land in Deutschland auch die Minderheit der deutschen Sinti und Roma unter den Schutz der Landesverfassung gestellt.
Heute sehe der Handlungsplan Sprachenpolitik des Landes Schleswig-Holstein vor, dass die Minderheitensprachen Dänisch, Friesisch und Romanes sowie die Regionalsprache Niederdeutsch stärker geschützt und gefördert werden. "Sie sind Teil unserer kulturellen Identität"", so der Ministerpräsident. Wichtig dabei sei, dass dieser Weg nicht nur zusammen mit den Minderheiten gegangen werde. Die Landesregierung setze auch auf eine breite Unterstützung im Landtag. Albig: "Gute Minderheitenpolitik ist nur möglich, wenn Mehrheit und Minderheiten sie gemeinsam und partnerschaftlich gestalten."
Quelle: www.schleswig-holstein.de
Foto: Ministerpräsident Torsten Albig und Minderheitenbeauftrage Renate Schnack mit FUEN Präsident Hans Heinrich Hansen beim FUEN Kongress 2014 in Sonderburg, Dänemark.
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