Föderalistische Union Europäischer Nationalitäten
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Entschließungen des Europäischen Parlaments zu traditionellen nationalen und sprachlichen Minderheiten in der EU

(In chronologischer Reihenfolge ab 2005)

 

1. Entschließung des Europäischen Parlaments zum Schutz von Minderheiten und den Maßnahmen gegen Diskriminierung in einem erweiterten Europa (2005/2008(INI))

Angenommener Text

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2. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. September 2013 zu vom Aussterben bedrohten europäischen Sprachen und die Sprachenvielfalt in der Europäischen Union (2013/2007(INI))

Angenommener Text

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3. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Februar 2018 zum Schutz und zur Nichtdiskriminierung von Minderheiten in den Mitgliedstaaten der EU (2017/2937(RSP))

Angenommener Text

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4. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. November 2018 zu Mindestnormen für Minderheiten in der EU (2018/2036(INI))

Angenommener Text

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5. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2020 zu der Europäischen Bürgerinitiative „Minority SafePack — one million signatures for diversity in Europe“ (2020/2846(RSP))

Angenommener Text

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6. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. April 2023 zu den institutionellen Beziehungen zwischen der EU und dem Europarat (2022/2137(INI))

Angenommener Text

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Weitere Entschließungen des Europäischen Parlaments mit Bezug auf nationale und sprachliche Minderheiten

 

1. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zur Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung (2008/2225(INI))

Angenommener Text

Relevante Absätze:

  1. befürwortet und unterstützt die Aufnahme von Minderheitensprachen, einheimischen Sprachen und Fremdsprachen als unverbindliches Angebot in der Schule und/oder außerschulische Aktivität, die der Bevölkerung offen steht;
  2. fordert den Rat auf, einen jährlichen Fortschrittsbericht über Mehrsprachigkeit in formalen und informalen Bildungssystemen, in der beruflichen und der Erwachsenenbildung in den Mitgliedstaaten auszuarbeiten und dabei besonderes Augenmerk auf die Beziehung zwischen nationalen, regionalen und Minderheitensprachen und der Zuwanderung zu richten;
  3. bekräftigt erneut, dass es sich seit langem für die Förderung des Sprachenlernens, der Mehrsprachigkeit und der Sprachenvielfalt in der Europäischen Union unter Einbeziehung der Regional- und Minderheitensprachen einsetzt, da es sich dabei um Kulturgüter handelt, die geschützt und genährt werden müssen; ist der Auffassung, dass die Mehrsprachigkeit für eine wirksame Kommunikation von wesentlicher Bedeutung ist und ein Instrument darstellt, das die Verständigung zwischen den Menschen und somit die Akzeptanz der Unterschiedlichkeit und von Minderheiten erleichtert;

 

2. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. November 2023 zu Entwürfen des Europäischen Parlaments zur Änderung der Verträge (2022/2051(INL))

Angenommener Text

Relevante Absätze:

Diskriminierungsverbot

  1. schlägt vor, den Schutz durch das Diskriminierungsverbot auf das soziale Geschlecht, die soziale Herkunft, die Sprache, die politische Meinung und die Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit auszuweiten und für Rechtsvorschriften betreffend Diskriminierungsverbote das ordentliche Gesetzgebungsverfahren einzuführen; schlägt vor, den Begriff „Gleichstellung von Frauen und Männern“ in den Verträgen durchweg durch „Gleichstellung der Geschlechter“ zu ersetzen; betont, dass die Organe der Union und ihre Leitungs- und Beratungsgremien diskriminierungsfrei zusammengesetzt sein müssen und die Gleichstellung der Geschlechter und die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln müssen;
  2. fordert, dass zusätzliche Schutzmaßnahmen für nationale Minderheiten und für Regional- und Minderheitensprachen, die in der Union gesprochen werden, in die Verträge aufgenommen werden;

 

Abänderung 82

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Artikel 10

 

Geänderter Text:

 

Bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen zielt die Union darauf ab, Diskriminierungen aus Gründen des biologischen oder sozialen Geschlechts, der Rasse, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der politischen Überzeugung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung zu bekämpfen.

 

Abänderung 85

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Artikel 19 – Absatz 1

 

Geänderter Text:

 

(1)  Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen der Verträge können das Europäische Parlament und der Rat im Rahmen der durch die Verträge auf die Union übertragenen Zuständigkeiten gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geeignete Vorkehrungen treffen, um Diskriminierungen aus Gründen des biologischen oder sozialen Geschlechts, der Rasse, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen Überzeugung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung zu bekämpfen.

 

Abänderung 92

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Artikel 24 a (neu)

 

Geänderter Text:

 

Die Union schützt im Einklang mit der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten Personen, die Minderheiten angehören. Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Bestimmungen, die die Ausübung der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, vereinfachen. Die Union tritt der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten bei.

 

3. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. November 2023 zum Ergebnis der Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2022 (2023/2047(INI))

Angenommener Text

Relevante Absätze:

  1. hebt hervor, dass Petitionen im Zusammenhang mit den Rechten nationaler Minderheiten weiterhin auf der Tagesordnung des Petitionsausschusses standen, insbesondere was diskriminierende Praktiken hinsichtlich ihres Rechts auf Bildung in ihrer Muttersprache und die Verwendung von Sprachen betrifft; verweist auf die vom Petitionsausschuss organisierte öffentliche Anhörung am 20. April 2022 zum Thema der kulturellen sprachlichen Vielfalt in der EU, bei der die verschiedenen Fragen zum Gebrauch einer Minderheitensprache und die Möglichkeiten zur Wahrung und Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt in der EU erörtert wurden; hält die Unterstützung der EU für den Unterricht und den Gebrauch von Regional- und Minderheitensprachen für notwendig;

 

4. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2023 zur Umsetzung der Geoblocking-Verordnung aus dem Jahr 2018 im digitalen Binnenmarkt (2023/2019(INI))

Angenommener Text

Relevante Absätze:

  1. begrüßt die Fortschritte, die in Bezug auf die katalogübergreifende Verfügbarkeit von Produkten und Dienstleistungen in den Bereichen Musik, E-Books, Videospiele und Software sowohl bei Abonnementmodellen als auch bei transaktionsbasierten Modellen erzielt wurden; weist darauf hin, dass Geoblocking in der Buchbranche für die überwiegende Mehrheit der Verbraucher kein Problem darstellt; bedauert, dass bei der katalogübergreifenden Verfügbarkeit von audiovisuellen Inhalten und Live-Übertragungen von Sportveranstaltungen nur in begrenztem Maße Verbesserungen erzielt wurden, was dazu beiträgt, dass bei den Verbrauchern der Eindruck entsteht, dass in der Branche der audiovisuellen Dienste Geoblocking am stärksten zum Einsatz kommt; nimmt die besonders negativen Auswirkungen von Geoblocking-Praktiken auf Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis, die in grenzüberschreitenden Regionen leben oder sprachlichen Minderheiten angehören;
  2. fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, konkrete Lösungen vorzuschlagen, die Verbrauchern, insbesondere Bürgern, die in Grenzregionen leben oder sprachlichen Minderheiten angehören, einen legalen Zugang zu unterschiedlichen katalogübergreifenden Inhalten über Grenzen hinweg ermöglichen; erinnert an die Verpflichtung der Kommission, über die Bewertung der Geoblocking-Verordnung Bericht zu erstatten, ; erkennt an, dass die potenziellen Auswirkungen auf die Gesamtdynamik des audiovisuellen Sektors einer weiteren Bewertung unterzogen werden müssen, wobei tragfähige Geschäftsmodelle für die Wirtschaftsakteure sicherzustellen sind; empfiehlt, dass die Kommission aufgrund der Komplexität des audiovisuellen Sektors, die auf Faktoren wie die Vielfalt der Inhalte, der Anbieter, der Geschäftsmodelle, der Verbraucherpräferenzen, der Lizenzierungsmodelle und der komplexen Wertschöpfungsketten zurückzuführen ist, ein schrittweises Vorgehen in Erwägung ziehen sollte, bei dem bestimmte Arten und Vertriebsmodelle des audiovisuellen Sektors einzeln ins Visier genommen werden, und dass zusätzliche Erkenntnisse gewonnen werden sollten, bevor weitere Schritte unternommen werden, und zwar bei gleichzeitiger Gewährleistung realistischer Fristen für mögliche Änderungen, die es den Anbietern audiovisueller Dienste ermöglichen, ihre Geschäftsmodelle ordnungsgemäß an die neuen Vorschriften anzupassen und die kulturelle Vielfalt und die Qualität der Inhalte zu wahren;

 

Studien des Europäischen Parlaments

Towards a Comprehensive EU Protection System for Minorities

Sprachenvielfalt und kulturelle Vielfalt – Minderheitensprachen und minorisierte Sprachen als Teil der sprachlichen und kulturellen Vielfalt Europas

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