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Erstes Urteil in Sachen Europäische Bürgerinitiative

Der Europäische Gerichtshof hat gestern sein erstes Urteil zu einer Europäischen Bürgerinitiative gefällt. Es wurde gegen die Initiative “For a Europe of Solidarity” entschieden, die sich zwar mit völlig andere Inhalte als der Minority SafePack Initiative beschäftigt, aber das Urteil enthält trotzdem einige interessante Aspekte. So wird insbesondere festgestellt, dass die EU-Kommission eine weitreichende Begründungspflicht nachzukommen hat. Die Bürger haben ein Recht darauf, eine Ablehnung des hochgelobten Mittels direkter Demokratie auch entsprechend begründet zu erhalten.

Die FUEN sieht darin eine gute Chance, dass die Ablehnung des Minority SafePack – der Initiative für die europäischen autochthonen, nationalen Minderheiten – nicht diesen Kriterien entspricht. Das allein könnte damit, abgesehen von den inhaltlichen Punkten in denen die FUEN und die EU Kommission unterschiedlicher Auffassung sind, ausreichen, um die ablehnende Entscheidung der Kommission zu vernichten. Auf eine entsprechende Begründung dürfte man also mit Recht gespannt sein.

Weitere positive Entwicklungen fanden diese Woche im Europäischen Parlament statt. Die Abgeordneten werden im Oktober über einen Bericht mit Empfehlungen für die Reform der Europäischen Bürgerinitiative abstimmen. Das Parlament fordert, dass die Europäische Bürgerinitiative effektiver und bürgerfreundlicher wird und eine Reihe von praktischen Problemen gelöst werden.

Das von einem hochrangigen Bürgerausschuss im Juli 2013 eingereichte Minority SafePack Initiative – wurde im September 2013 abgelehnt und ist vorm Europäischen Gerichtshof in Luxemburg anhängig. Die FUEN erwartet die einem Urteil vorangehende Anhörung nicht vor Ende 2015. 

Die Europäische Bürgerinitiative Minority SafePack ist die bedeutendste Initiative im Bereich der europäischen Minderheiten in den letzten Jahren.

NB: Der weitere Text, mit mehr Details zu den letzten Entwicklungen in Luxemburg und Brüssel ist noch nicht erhältlich in deutscher Sprache

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